Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) hat der Bundesregierung empfohlen, die Mindestabstände von Windkraftanlagen zur Wohnbebauung zu streichen. Diese können derzeit noch von den Bundesländern festgelegt werden. Darüber hinaus sprach sich der SRU für ein Flächenziel von 2 Prozent der Landesfläche zum Ausbau der Windenergie aus. Zusätzlich sollten Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und das Repowering erleichtert werden.