Im Rahmen der Taxonomie hat die EU eine erste Liste der Nachhaltigkeitskriterien für Wasserkraft, Biomasse und Wasserstoff veröffentlicht. Laut den Kriterien gelten Kraftwerke nur als nachhaltig, wenn sie weniger als 100g CO2/kWh emittieren. Biomassekraftwerke müssen einen Wirkungsgrad von mindestens 36 Prozent haben, über eine Kraft-Wärme-Kopplung verfügen oder CCS nutzen. Bei der Wasserstoffproduktion muss nachgewiesen werden, dass mindestens 73,4 Prozent an Treibhausgasen gegenüber fossilen Brennstoffen eingespart wird und somit weniger als 3 Tonnen CO2 pro Tonne Wasserstoff emittiert wird.