Ein erster Richtlinienentwurf der EUKommission sieht vor, dass Wasserstoff dann als CO2-arm eingestuft wird, wenn bei seiner Produktion 70 Prozent der Emissionen im Vergleich zur Produktion mit fossilen Energieträgern eingespart werden. Damit wäre auch mit Kernenergie erzeugter Wasserstoff CO2-arm. Für die Kennzeichnung soll ein Zertifikatesystem etabliert werden.