Laut Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sollen die Bundeländer künftig die Möglichkeit haben, Windausbauflächen untereinander handeln zu können. Dafür müssen die Länder einen Staatsvertrag schließen und sich darauf einigen, wie sie die Flächenabgabe kompensieren. Bis 2026 müssen die Bundesländer 1,4 Prozent der Landesfläche zur Nutzung für die Windenergie ausgewiesen haben, bis 2030 2 Prozent. Derzeit sind bundesweit 0,8 Prozent der Fläche für die Windenergie an Land vorgesehen.