Der Wegfall der Förderung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz in Zeiten negativer Strompreise soll weniger verschärft werden als vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geplant. Im Entwurf der Regierung heißt es, dass die Förderung nur für jene Stunden mit negativen Preisen entfällt, wenn es am Spotmarkt vier konsekutive Stunden oder mehr mit negativen Preisen gibt. Aktuell greift die Regeln bei sechs konsekutiven Stunden und das BMWi strebte einen Wegfall ab der ersten Stunde an. Ferner soll sich der Förderzeitraum am Ende der 20-jährigen Förderperiode um die Gesamtzahl der angefallenen negativen Stunden verlängern, in denen keine Förderung geleistet wurde. Um den Administrationsaufwand in Grenzen zu halten, wird der Verlängerungszeitraum für alle Anlagen pauschal berechnet.