Herkunftsnachweise:
Das bieten wir
Bischoff & Ditze Energy bietet Ihnen Herkunftsnachweise (HKNs = GoOs) an, die Sie zur Nutzung von Ökostromprodukten oder zur Stromkennzeichnung verwenden können. Wenn Sie Herkunftsnachweise mit oder ohne spezielle Anforderungen benötigen, ein Ökostromprodukt mit oder ohne Qualitätslabel entwickeln wollen – wir finden für Sie die passende Produktlösung. Ganz gleich, ob mit RenewablePLUS, HKN NEU100, ok-power, EKOenergie oder TÜV Süd EE (EE, EE+, EE01): Wir unterstützen Sie gerne.
Sie möchten ein eigenes Ökostromprodukt aufbauen und brauchen außerdem Unterstützung in der Marketingkommunikation? Dann sind Sie bei uns richtig! Mit uns können Sie auf zwei gut durchdachte Produktlösungen zurückgreifen (RenewablePLUS und HKN NEU100). Beide lassen sich individuell gestalten und erweitern.
RenewablePLUS – Investitionen in Erneuerbare Energien
Mit RenewablePLUS setzen Sie auf eine etablierte und bewährte Ökostromqualität, welche TÜV Rheinland zertifiziert ist. Mit der Sie über die gesetzlichen Forderungen hinaus einen zusätzlichen Beitrag zur Förderung der Erneuerbaren Energien leisten. So unterstützen die Betreiber/Eigentümer der Kraftwerke den Ausbau der Erneuerbaren Energien, indem sie entweder in komplett neue Anlagen oder in den Ausbau und die Erweiterung bestehender Anlagen investieren.
RenewablePLUS ist außerdem nachhaltig – durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten mit positiven ökologischen und sozialen Effekten gemäß des Qualitätslabels ÖkoPLUS, werden an anderer Stelle die emittierten CO₂-Emissionen aus der Stromgestehung (Bau und Betrieb) eingespart.
RenewablePLUS steht für:
- Investitionen in Erneuerbare Energien
- Nachhaltig mit ÖkoPLUS
- Monatliche Zeitgleichheit
- Transparenz und Glaubwürdigkeit
HKN NEU100 – 100% Neuanlagen
Unser TÜV Rheinland zertifiziertes Qualitätslabel HKN NEU100 greift die Idee einer 100%igen Deckung aus neuen Anlagen auf. Diese ist vor allem für anspruchsvolle Kunden von Interesse, die neben der Zusätzlichkeit Wert auf eine Neuanlagenqualität bei Ihrem Ökostromprodukt legen. Die Herkunftsnachweise entsprechen dem hochwertigen HKN NEU100 Standard und stammen zu 100% aus Neuanlagen, welche nicht älter als sechs Jahre sind. Langfristig soll, so der ausdrückliche Wunsch der EU, nicht nur der Bau, sondern auch die Nutzung der neu installierten Kapazitäten unterstützt werden.
Wie RenewablePLUS ist auch HKN NEU100 nachhaltig. Die CO₂-Emissionen, die beim Bau und dem Betrieb der Kraftwerke anfallen, werden durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten des Qualitätslabels ÖkoPLUS, an anderer Stelle eingespart.
HKN NEU100 steht für:
- 100% Neuanlagen
- Nachhaltig mit ÖkoPLUS
- Monatliche Zeitgleichheit
- Transparenz und Glaubwürdigkeit
Herkunftsnachweise
Haben Sie besondere Anforderungen an Ihre Herkunftsnachweise?
Wir bieten Ihnen Herkunftsnachweise nach Ihren individuellen Anforderungen in gewünschter Qualität, bspw. Unterscheidung nach Energieträger, Alter der Anlagen, Standort, Technologie, ohne Atom- und/oder Kohlebeteiligung der Kraftwerksbetreiber usw., aber auch einfache Nachweise ohne jegliche Anforderungen an.
ok-power
Das Ökostromlabel ok-power wurde vom EnergieVision e.V. entwickelt und zertifiziert, einer deutschen NGO. Das Label wird nur vergeben, wenn sichergestellt ist, dass 100% der Stromlieferung aus Erneuerbaren Energien stammen. Dabei muss (gemäß Händlermodell) mindestens ein Drittel der Erneuerbaren Energien aus Anlagen kommen, die nicht älter als sechs Jahre alt sind, ein weiteres Drittel aus Anlagen, die nicht älter als zwölf Jahre alt sind.
Daneben darf der Ökostromanbieter nicht an Atomkraftwerken, Braunkohlekraftwerken und neuen Steinkohlekraftwerken beteiligt sein und muss bestimmte Verbraucherschutzkriterien einhalten, wie z.B. keine Vorkasse oder Vorgabe von Mindestabnahmemengen.
TÜV-Süd: EE / EE01 / EE+
Der TÜV Süd bietet verschiedene Ökostromzertifizierungen an, die regelmäßig auf die Einhaltung der Kriterien hin überprüft werden. Dies umfasst die Erzeugung und den Handel von Strom aus Erneuerbaren Energien (EE), sowie verschiedene Module, zum einen die Zeitgleichheit mit den Leistungs- und Arbeitszusagen seitens der Erzeuger (EE+) als auch die zeitgleiche Lieferung seitens der Energieversorger (EE02).
Beim TÜV Süd Standard EE01 wird mit der Neuanlagenkomponente entweder der Anreiz zum Neubau von Erzeugungsanlagen durch anteilige Lieferung aus neueren Anlagen gesetzt oder das Kriterium durch einen entsprechend Technologie-Mix erfüllt.
TÜV-Nord: A75-S026-1
Der TÜV Nord Standard beinhaltet die Bereitstellung/Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien (100% Ökostrom). Seit 2015 wurde der Standard um den Anreiz zum Neubau von Erzeugungsanlagen durch anteilige Lieferungen aus neueren Anlagen ergänzt.
EKOenergie
Das EKOenergie Label ist ein internationales Ökostromlabel von Umweltorganisationen, welches mit Green-e kooperiert und für 100% Erneuerbare Energien steht. Zusätzlich werden Klimaschutzprojekte und Flussrenaturierungen über ein Fondsmodell finanziert.
Derzeit akzeptiert das Label EKOenergie europaweit Erneuerbare Energie aus den folgenden Quellen, für die es teilweise vertiefende Anforderungen gibt: Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Meeresenergie (Gezeitenenergie, Wellenenergie, Meeresströmungsenergie,…), Erdwärme, Bioenergie (fest, flüssig und gasförmig), Deponiegas, Klärgas.
Pro verkaufter Megawattstunde (MWh) wird mindestens ein Betrag von 0,10 EUR in den EKOenergie Klimafond eingezahlt. Weitere 0,10 EUR pro MWh werden bei Wasserkraft für den Umweltfonds fällig, die für Flussrestaurierungsprojekte eingesetzt werden. Das EKOenergie Label und Netzwerk finanziert sich durch 0,08 EUR pro verkaufte MWh.
Klima- und Umweltfonds bei EKOenergie
© EKOenergie (2016)
EKOenergie
- 100 % Erneuerbare Energien
- Windenergie, Solarenergie, Wasserkraft, Meeresenergie (Gezeitenenergie, Wellenenergie, Meeresströmungsenergie, etc.), Erdwärme, Bioenergie (fest, flüssig und gasförmig), Deponiegas, Klärgas.
- Zusätzlicher Umweltnutzen durch einen Klimafond und Flussrestaurierungsprojekte
- Kraftwerke sind teilweise europaweit vertreten (müssen durch EKOenergie akkreditiert werden)
- Getragen vom Label EKOenergie
- eigene Auditierung durch den Anbieter notwendig
Wir bieten Ihnen für EKOenergie als Dienstleistung:
- passende Herkunftsnachweise
- Abwicklung des Klima- und Umweltfonds gegenüber EKOenergie
- Durchführung für Sie oder Unterstützung bei Ihrem Audit
- Beratung bei der Einführung eines Ökostromproduktes/-tarifes
- Dienstleistung des Herkunftsnachweisregister (HKNR) im Umweltbundesamt
- und einiges mehr …
Darüber hinaus ist EKOenergie ein Netzwerk von europäischen Umweltorganisationen, die u. a. die Entwicklung der Erneuerbaren Energien und klimafreundliche Lösungen voranzutreiben. EKOenergie besteht aus dem EKOenergie Netzwerk, dem Vorstand, seinem Sekretariat, sowie unterstützend einer Beratergruppe und Arbeitsgruppen.
Die Bischoff & Ditze Energy ist bei EKOenergie akkreditierter Anbieter von Herkunftsnachweisen und Dienstleister rund um das Thema Ökostrom. Zusätzlich ist das Unternehmen Mitglied der „Advisory Group“ (Beratergruppe) bei EKOenergie.
Lesen Sie hierzu auch das Interview mit Steven Vanholme (Program Manager) und Theresa Knechtel vom EKOenergie Netzwerk.
Herkunftsnachweise aus weltweiten Handelssystemen
Wenn Sie international tätige Kunden oder Standorte haben, die in verschieden Ländern den Strombezug aus Erneuerbaren Energien bilanzieren wollen, bieten wir Ihnen Grünstromzertifikate aus weltweiten Handelssystemen (engl. = Energy Attribute Certificates – EACs) an. Zum Beispiel der I-REC Standard für Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien kann bereits heute in zahlreichen Ländern der Welt für Stromkunden genutzt werden. Vertiefende Informationen zum I-REC Standard finden Sie hier.
Neben dem I-REC Standard können wir auch EACs aus anderen Ländern, passend zu den Produktionsstätten Ihrer Kunden, besorgen. Mehr Informationen zu allen internationalen Standards bieten wir unseren Kunden und Interessenten hier.
Wenn Sie Interesse an unserem internationalen Angebot haben, sprechen Sie uns gerne an.
Auditierung / Zertifizierung für Ökostromprodukte
Wenn Sie Ihr Ökostrom-Angebot durch eine externe Auditierung verifizieren lassen wollen, stehen wir Ihnen gerne beratend mit den notwendigen Informationen bezüglich der bei uns erworbenen Herkunftsnachweise zur Verfügung. Die Auditierung erfolgt durch den TÜV Rheinland, welche Sie bequem über unser Haus abwickeln können. So sparen Sie sich die Auditierungstage sowie den damit verbundenen Aufwand in Ihrem Hause und erhalten ein Ökostrom-Produkt, das speziell auf Ihre Wünsche abgestimmt ist. Außerdem können Sie zusätzlich eine individuelle TÜV-Urkunde und TÜV-ID beantragen.
Oder nehmen Sie gleich eines unserer Label RenewablePLUS oder HKN NEU100. RenewablePLUS und HKN NEU100 sind bereits auditiert und können direkt von Ihnen verwendet werden. Zudem bieten wir Ihnen ein umfangreiches Marketingpaket an, welches Sie kostenfrei in Bezug auf RenewablePLUS oder HKN NEU100 nutzen können.
Mehr Informationen zur Auditierung erhalten Sie bei Ihrem Ansprechpartner Herrn Malte Mertens.
Herkunftsnachweise (HKN) für Strom aus Erneuerbaren Energien
Damit alle Stromkunden in Deutschland und Europa auch sicher sein können, dass sie tatsächlich Erneuerbare Energien (Ökostrom) erhalten, müssen alle Energieversorger und Stadtwerke Herkunftsnachweise einsetzen. Herkunftsnachweise belegen, dass eine bestimme Menge an Strom in einer bestimmten Anlage erzeugt wurde. Diese Herkunftsnachweise werden dann für das Stromprodukt des Kunden entwertet und ein lückenloser Nachweis von der Erzeugung, über den Handel bis zum Stromanbieter und Endverbraucher ist gegeben. Die Bundesnetzagentur (zuständig für die Stromkennzeichnung) und das Umweltbundesamt (Betreibt das Herkunftsnachweisregister) sind zusammen dazu da, dass alle Stromkunden eine verlässliche Stromkennzeichnung erhalten.
Herkunftsnachweise für Erneuerbare Energien sind in ganz Europa etabliert. Die Europäische Union hat in ihrer EU-Richtlinie 2009/28EG alle Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, nationale Register für die Ausstellung, den Transfer und die Entwertung von Herkunftsnachweisen einzuführen. Mit dabei sind auch Norwegen und die Schweiz. Damit alles auf europäischer Ebene reibungslos klappt, gibt es die sogenannte „Association of Issuing Bodies“ (AIB). Hier sind die jeweiligen nationalen Register Mitglied, wie beispielsweise auch das deutsche Herkunftsnachweisregister beim Umweltbundesamt und kümmern sich um einen europäischen Standard für Herkunftsnachweise, sowie der technischen Abwicklung der Schnittstelle. Denn als elektronische Dokumente können Herkunftsnachweise europaweit gehandelt und eingesetzt werden. Übrigens: im englischen sind Herkunftsnachweise unter ihrer Bezeichnung „Guarantees of Origin“ (GoOs) bekannt.
Herkunftsnachweise sind das geeignete Instrument für den Verbraucherschutz. Denn diese garantieren, dass eine bestimmte Menge an elektrischer Energie ins Stromnetz eingespeist wurde und immer nur einmal verwendet werden kann. Das heißt, der Stromerzeuger kann pro Megawattstunde (MWh = 1.000 Kilowattstunden) immer nur einen einzigen Herkunftsnachweis erhalten. Und dieser kann immer auch nur ein einziges Mal für einen Endkunden /Verbraucher verwendet werden. Somit wird eine Doppelvermarktung bei der Erzeugung und beim Verbrauch ausgeschlossen. Und die Stromkennzeichnung sowie die Stromprodukte der Anbieter werden damit transparenter und glaubwürdiger.
Außerdem ist es für Ökostromprodukte aus Erneuerbaren Energien in der Stromkennzeichnung – die nicht unter das EEG fallen – gesetzlich verpflichtend, Herkunftsnachweise zu verwenden. Also: keine Herkunftsnachweise – kein Ökostrom!
Ein Herkunftsnachweis wird für Strom aus erneuerbaren Energiequellen ausgestellt. Unabhängig wie groß oder wie alt eine Anlage ist, wo sie steht oder was der Betreiber für die Umwelt zusätzlich Gutes tut. Ökostromlabel sind Gütesiegel, die gemäß fest definierter Kriterien einen Mehrwert z.B. eine Zubauwirkung oder den Bezug aus neuen Kraftwerken festlegen. Sie bieten somit die Möglichkeit einen Beitrag zum Klimaschutz hervorzuheben.
Gemäß Artikel 15 der EU-Richtlinie 2009/28/EG hat auch Deutschland ein elektronisches Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energien einzuführen. Diese Aufgabe ist im nationalem Recht – im sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetz – verankert. Als Betreiber der Registratur ist das Umweltbundesamt in Dessau dafür zuständig und ist seit Anfang 2013 „online“. Dort haben sich zahlreiche Anlagenbetreiber und Energieversorger sowie Stadtwerke registrieren lassen, damit diese für ihre Stromkunden Ökostrom mit Herkunftsnachweisen anbieten können.
Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien
Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 01.04.2016
Die Idee, elektrische Energie und deren „Produktionseigenschaften“ voneinander zu trennen, kam erstmals Mitte der 90er-Jahre in den USA, genauer gesagt, in Kalifornien auf. Auch wenn die Idee zu diesem Zeitpunkt nicht zur Verwirklichung kam, wurde sie Anfang 1997 im Rahmen der Einführung der Stromkennzeichnung in Neuengland, USA wieder aufgegriffen. Marktteilnehmer diskutierten über die Möglichkeit, die Zusammensetzung und die dadurch bedingten Umwelteigenschaften der Stromlieferung durch Energieversorgungsunternehmen nachzuweisen bzw. durch die Lieferanten belegen zu lassen. Die Idee, als Grundlage der Stromkennzeichnung diese durch die Strombezugsverträge von der Erzeugung bis zur Lieferung an den Endkunden zu verfolgen und abzubilden, erwies sich als zu komplex und aufwändig. Da Strom mehrfach gehandelt wird und dies auch über Spotmärkte erfolgt, wurde von Marktteilnehmern vorgeschlagen, die Eigenschaft der Erzeugung von der physikalischen Lieferung zu trennen und somit ein einfach zu handhabendes Nachweissystem zu ermöglichen. Im Jahr 1998 wurden die Strommärkte in Kalifornien, Massachusetts und Rhode Island liberalisiert und die Automated Power Exchange (APX) eröffnete einen getrennten Markt für erneuerbare Energien. Im Mai 1999 begann die APX dann so genannte Green Tickets zu handeln, da man deren höhere Flexibilität und Liquidität für den Markt erkannte. Und im Juni 1999 wurde im amerikanischen Bundesstaat Texas ein Gesetz über die Restrukturierung des Energiewesens verabschiedet, welches das erste „Credit-Trading“-Programm der USA zur Folge hatte. Inzwischen haben zahlreiche Bundesstaaten in den USA Herkunftsnachweissysteme eingeführt und in 2014 wurden alleine über 35 Millionen Kilowattstunden in Herkunftsnachweisen gehandelt.
Die Entwicklung eines Systems für handelbare Zertifikate war aber nicht allein auf die USA begrenzt. Die Idee eines Renewable Energy Certificate System entwickelte sich in den Niederlanden basierend auf den Erfahrungen mit einem Zertifikatehandelssystem, um die freiwilligen Ziele des Anteils an erneuerbaren Energien zu erreichen. Im Jahr 1997 entwickelte EnergieNed, die niederländische Vereinigung der Energieversorgungsunternehmen, dazu ein Programm. Dieses beinhaltete ein elektronisches Nachverfolgungssystem und war von 1998 bis 2001 im Einsatz. Ende 1998 wurde in den Niederlanden das Renewable Energy Certificate System vorgeschlagen und zusammen mit Vertretern staatlicher Einrichtungen entwickelt. Allerdings war das System kein staatliches System. Die Planungsphase erfolgte in den Jahren 1999 und 2000, die ersten Zertifikate wurden im Jahr 2001 ausgestellt. Im gleichen Jahr wurden Herkunftsnachweise auf europäischer Ebene in der Richtlinie 2001/77/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 27.08.2001 zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt aufgenommen. Mit der Gründung des EECS-Systems Anfang 2000 wurde ein zusätzliches Kapitel bezüglich der Herkunftsnachweise eröffnet.
Im Laufe der Jahre wurde das European Energy Certificate System (EECS) weiterentwickelt. Die europaweit abgestimmten Regeln erlauben es nun, für Strom aus unterschiedlichsten Quellen Herkunftsnachweise auszustellen. Diese Herkunftsnachweise konnten ohne Probleme länderübergreifend gehandelt werden. Auch startete der internationale Handel mit RECS-Zertifikaten und die Association of Issuing Bodies (AIB) wurde gegründet, die als regelgebende und technische Schnittstelle europaweit auch heute noch fungiert. Mit Einführung der bereits erwähnten EU-Richtlinie 2009/28EG im Jahre 2009 wurde das ehemals überwiegend freiwillige und europaweite System nun auf eine gesetzlich verpflichtende Ebene gestellt.
Die weltweite Entwicklung für ein länderübergreifendes System schreitet voran. So wie Unternehmen in mehreren Ländern vertreten sein können, so kann auch in diesen Ländern der Wunsch bestehen, „seinen“ Strom aus erneuerbaren Energien als Ökostrom zu erhalten. Damit auch Länder außerhalb Europas und den USA von den Vorteilen eines solchen System profitieren können, wurde das I-REC System ins Leben gerufen. Eine konsequente Weiterentwicklung ehemals nationaler Ideen und Programme, über die europäische und amerikanische Anwendung hinaus. Jetzt können auch Anlagenbetreiber außerhalb der Europäischen Union ihre Anlagen registrieren lassen und Unternehmen die ihre Niederlassungen und Unternehmen in anderen Ländern haben, können Ökostrom beziehen und dieses transparent und glaubwürdig nachweisen.
Wie es sich zeigt, setzt sich die Idee für Herkunftsnachweise für Ökostrom seit Jahren unaufhaltsam durch und ist in vielen Ländern gesetzlich verankert, damit alle Stromkunden sicher sein können, dass „ihre“ Stromqualität auch tatsächlich produziert wurde und nur einmal genutzt wird.
Mehr Hintergründe und Anwendungsmöglichkeiten von Herkunftsnachweisen finden Sie in unserem Kundenbereich.
Stromkennzeichnung für alle Stromkunden und Endverbraucher
Darstellung des Strommixes und der Umweltauswirkungen für alle Verbraucher
Jeder Stromkunde in Deutschland hat ein Recht darauf zu erfahren, wie sein Strom produziert wird und welche Umweltauswirkungen damit verbunden sind. Damit dieser Aspekt des Verbraucherschutzes transparent und einheitlich erfolgt, hat die Europäische Union im Rahmen der Liberalisierung der Strommärkte das Instrument der „Stromkennzeichnung“ verpflichtend für ihre Mitgliedsländer eingeführt. Im Rahmen der Stromkennzeichnung erfährt der Verbraucher „seinen“ Strommix und den Strommix des ihn beliefernden Unternehmens (aufgeteilt nach Energieträgern). Zusätzlich dazu erfährt jeder Stromkunde, wie sich der nationale Energieträgermix für sein Land ausgestaltet und wie dazu die Umweltauswirkungen gemessen an Kohlendioxid (CO2) und atomarem Abfall sind.
Mit der EU-Richtlinie 2003/54/EG aus dem Jahre 2003 wurde der „Grundstein“ zur Stromkennzeichnung gelegt. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen sicher stellen, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen den Anteil einzelner Energiequellen sowie Informationen über die Umweltauswirkungen bezüglich CO2 und radioaktivem Abfall gegenüber ihren Endkunden angeben. Die Angaben sollen sich jeweils auf das vorangegangene Jahr beziehen und als Anlage zu oder auf Rechnungen, sowie für die Endkunden gedachtem Werbematerial angegeben werden. Es wurde weiterhin festgelegt, dass die EU-Kommission die Anwendung der Richtlinie überwachen soll und dem Europäischen Parlament jährlich dazu einen Bericht vorlegt. Explizit wird hier erwähnt, dass der Bericht unter anderem Empfehlungen enthalten kann, wie EU-Mitgliedstaaten die Richtigkeit der von den Versorgungsunternehmen getätigten Angaben kontrollieren sollten und welche Maßnahmen die Staaten ergreifen können, „um negativen Auswirkungen von Marktbeherrschung und Marktkonzentration entgegenzuwirken“. Die o. g. Richtlinie wurde durch die sogenannten „Elektrizitätsbinnenmarktrichtlinie“, der EU-Richtlinie 2009/72/EG vom 13.07.2009 „ersetzt“, in welcher die Stromkennzeichnung weiterhin eine Rolle spielt.
Die rechtliche Umsetzung der EU-Vorgaben erfolgte in Deutschland im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes („Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts“ – EnWG) und des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG). In § 42 des EnWG vom 07.07.2005 ist hierbei von der „Stromkennzeichnung“, bzw. von einer „Transparenz der Stromrechnung“ die Rede. Die Vorgaben der EU wurden aufgegriffen und weiter spezifiziert. Beispielsweise wurde auf den Anteil der einzelnen Energieträger eingegangen, welcher veröffentlicht werden muss:
- Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, Erneuerbare Energien
- das Datum, ab dem diese für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr anzugeben sind:
der 15. Dezember eines Jahres
Das EnWG wurde im Jahre 2011 in wesentlichen Punkten angepasst (EnWG 2011), so auch der § 42 EnWG (Stromkennzeichnung). Das EnWG 2011, bzw. das „Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften“ vom 26.07.2011, welches am 04.08.2011 in Kraft trat, fordert hier eine weitläufigere Aufteilung der Energieträger:
- Kernkraft, Kohle, Erdgas und sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien, gefördert nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, sonstige erneuerbare Energien
- auch wurde das Datum, ab dem diese für das jeweils vorangegangene Kalenderjahr anzugeben sind, nach vorne gezogen:
1. November eines Jahres
Neu aufgenommen wurde auch, dass Strom aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Stromkennzeichnung zwingend durch Herkunftsnachweise belegt werden muss. Wenn Strom, der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert wird Verwendung findet und wenn Strom aus erneuerbaren Energien nach dem sog. ENTSO-E Mix zum Einsatz kommt, müssen keine Herkunftsnachweise eingesetzt werden. Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014), § 79 Herkunftsnachweise ist das Umweltbundesamt mit dem Herkunftsnachweisregister die für die Ausstellung, Entwertung und Übertragung zuständige Behörde in Deutschland. Sie ist auch für die Anerkennung ausländischer Herkunftsnachweise zuständig, welche mindestens den Vorgaben der Richtlinie 2009/28/EG entsprechen. Im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamt müssen alle Energieversorger alle Herkunftsnachweise für „ihre“ Kunden und Stromprodukte entwerten – ohne Herkunftsnachweise kein Ökostrom.
Weiterhin von Relevanz ist, dass die Angaben der Elektrizitätsversorgungsunternehmen einmal jährlich zur Überprüfung der Richtigkeit der Stromkennzeichnung an die Bundesnetzagentur zu melden sind. Dieses geschieht im Rahmen der Datenerhebung zum Monitoringbericht der Bundesnetzagentur. Die Datenlage beruht auf den letzten veröffentlichten Daten der Unternehmen zur Stromkennzeichnung zum 01.11. des jeweiligen Vorjahres. Diese wiederum meldet die Daten bezüglich des Anteils an „sonstigen erneuerbaren Energien“ im Sinne des EnWG dem Umweltbundesamt, die die Daten mit dem Herkunftsnachweisregister abgleicht und das Ergebnis der Bundesnetzagentur zurück meldet. Geprüft werden soll, ob die Unternehmen im Rahmen ihrer Stromkennzeichnung ausreichend Herkunftsnachweise entwertet haben, wobei eine Prüfung nicht für einzelnen Produkte erfolgt, sondern für den gesamten Anteil des Unternehmens. Für die Jahre 2013 und 2014 wurde seitens der Bundesnetzagentur von einer Erhebung dieser Daten abgesehen, da bis zum 31.10.2014 der Stromkennzeichnung der Unternehmen noch keine Herkunftsnachweise im Herkunftsnachweisregister zugrunde lagen.
Im Jahr 2004 wurde auf der Grundlage eines gemeinsamen Vorschlages des BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW, vormals VDEW) und der der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit zahlreichen Teilnehmern auch aus dem Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie (BMWi), für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und anderen Teilnehmern ein Konzept zur Stromkennzeichnung entwickelt. Aus diesem entstand in Zusammenarbeit mit weiteren Verbänden und Vertretern der Leitfaden Stromkennzeichnung, welcher laufend im Rahmen einer Ad hoc Projektgruppe an die sich ändernden gesetzlichen Gegebenheiten angepasst wird. Unter anderem sind auch Vertreter des Umweltbundesamt Mitglied dieser Projektgruppe.
Im Leitfaden Stromkennzeichnung werden zahlreiche Fragestellungen rund um die Stromkennzeichnung erläuternd behandelt. Da der Leitfaden sich primär an die zur Stromkennzeichnung verpflichtenden Unternehmen richtet, dreht sich dieser u. a. um die Fragen, für wen die Kennzeichnungspflicht gilt und wer informiert werden soll, was als Rechnung, was als Werbematerial gilt. Anschaulich mit Vorschlägen geregelt, ist dort auch das Layout des Stromkennzeichens als solches. Da Strom eine handelbare Ware ist, erhält der Leitfaden auch Erläuterungen zum Prozedere der Bilanzierung und Datenerhebung zwischen den einzelnen Unternehmen.
Ein Blick auf die einzelnen Internetseiten der Energieversorger gibt allen interessierten Verbrauchern die Möglichkeit, sich über die jeweilige Stromkennzeichnung des Unternehmens ein Bild zu machen. Alle Unternehmen bieten hier mindestens Informationen zum Strommix des Unternehmens und zum einheitlichen bundesdeutschen Strommix an. Verbraucher können dort einsehen, welche Energieträger das Unternehmen prozentual innerhalb eines Kalenderjahres für alle seine Kunden genutzt hat. Bietet das Unternehmen gesondert Stromtarife an, die einen anderen Strommix beinhalten (z. B. Ökostromtarife), sind diese dort auch aufgeführt.
In Deutschland unterliegen nur die sogenannten sonstigen Erneuerbaren Energien der Herkunftsnachweispflicht. Theoretisch und praktisch möglich, wäre eine Vollerfassung aller Anlagen und Produktionsformen. In der Schweiz beispielsweise unterliegen seit 2013 alle Kraftwerke ab einer Netzanschlussleistung von 30 kVA der Pflicht, im Schweizer Herkunftsnachweissystem erfasst zu sein – dieses umfasst auch die Schweizer Kernkraftwerke und die konventionellen Anlagen. Auch der BDEW merkt an, dass die Qualität der Stromkennzeichnung durch eine Vollerfassung aller Energieträger erhöht werden kann. Dieses würde allerdings einen höheren administrativen Aufwand für Energieerzeuger, Netzbetreiber und Energielieferanten bedeuten.
Für Angebote von Herkunftsnachweisen aller Qualitäten und Beratung rund um das Thema Herkunftsnachweise und Stromkennzeichnung steht Ihnen Herr Malte Mertens gerne zur Verfügung.
Hintergründe zur Stromkennzeichnung und Anwendung von Herkunftsnachweisen finden Sie im Kundenbereich.
Ihre AnsprechpartnerInnen für Ökostrom
Sie interessieren sich für Ökostrom oder haben Fragen zu Herkunftsnachweisen?
Wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen!
Stephan Lepszy
Produktmanager Erneuerbare Energien & Klimaschutz
lepszy@bd-energy.com
Tel.: +49 (0)40 / 28 40 810 26
Bahram Christoph Monchi
Produktmanager Erneuerbare Energien & Klimaschutz
monchi@bd-energy.com
Tel.: +49 (0)40 / 28 40 810 22
Sebastian Thomalla
Produktmanager Erneuerbare Energien & Klimaschutz
thomalla@bd-energy.com
Tel.: +49 (0)40 / 28 40 810 23