Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben den Mechanismus zum Durchführen des deutschen Steinkohleausstiegs – Ausschreibungen auf Stilllegungsprämien – am Mittwoch genehmigt. Schon zum 1. Dezember will die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der ersten Runde bekanntgeben. Die Prüfung bezog sich aber nur auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Binnenmarkt, die Auswirkung des Mechanismus auf die Wettbewerbssituation im Markt ist noch nicht festgestellt worden, kommentierte die EU-Kommission. Das gleichzeitige Verfahren für den Braunkohleausstieg, der über feste Entschädigungen geregelt ist, läuft indessen wegen offener Fragen noch weiter. Die EU- Kommission geht davon aus, dass dazu ein förmliches Prüfverfahren “gerechtfertigt” ist, wie sie mitteilte.